Freie Kapazitäten ab ET Mai 2026

Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Aufgrund einer neuen Gebührenverordnung, die ab 01.11.2025 in Kraft tritt, sehe ich mich gezwungen ab dem 01.06.2026 nur noch auf private Rechnung zu praktizieren.
Ihr bekommt für meine Leistungen also eine Rechnung, die von Euch zu begleichen ist. Im Falle einer privaten Krankenversicherung könnt ihr euch den Betrag erstatten lassen. Eventuell übernimmt auch die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten. Dies ist von Euch individuell mit euren Krankenkassen zu klären.
Eine beispielhafte Kostenrechnung findet Ihr im Folgenden.

Beispiel Kostenrechnung

  1. Vorgespräch (einmalig): 111,42€
  2. Vorsorge/Hilfe in der Schwangerschaft (5-7 mal): 133,70€
  3. Kommunikation über Medium vor Geburt (variabel): 11,14€
  4. Wochenbettbesuch (15-20 mal): 89,14€
  5. Kommunikation über Medium nach Geburt (variabel): 11,14€
  6. Fäden ziehen Dammnaht/Sectionaht (einmalig): 17,44€
  7. Stoffwechseltest Kind (einmalig): 7,29€
  8. Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten (1-2 mal): 100,28€

Hinzu kommt Wegegeld, das gemäß individueller Entfernung berechnet wird: 1,75€/km.

Typischerweise ergeben sich somit für Vorsorge und Wochenbettbetreuung Gesamtkosten in Höhe von 2500-3500€ zzgl. Wegegeld.
Dies stellt jedoch lediglich ein Beispiel dar. Je nach Betreuungsbedarf können die Gesamtkosten sowohl nach oben, wie auch nach unten abweichen.

Eine vollständige Ausführung des Hebammenhilfevertrages findet Ihr hier.
Bitte beachtet, dass die dort angegebene Vergütung gemäß der privaten Hebammengebührenverordnung NRW mit dem Faktor 1,8 multipliziert werden muss.

Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Ihr in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen könnt. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über meine zusätzlichen Leistungen findet Ihr unter “Leistungen”.